Gasheizung an der Wand

Gasheizung kaufen: Nicht strikt verboten und oft auch sinnvoll

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit der Neuregelung soll die Energiewende im Wärmebereich forciert und Deutschland zunehmend klimaneutraler werden. In diesem Zusammenhang kursieren immer wieder Gerüchte, dass Gasheizungen jetzt generell verboten wären und ausgetauscht werden müssen. Das stimmt allerdings nicht.

Solange moderne Brennwertgeräte wie eine Vaillant-Gasheizung oder eine Junkers-Gastherme einwandfrei funktionieren, können Sie sie getrost weiterbetreiben. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie sogar noch eine neue Gasheizung einbauen lassen. Was erlaubt ist und was nicht, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was gilt für Gasheizungen im Neubau?

Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die 65-Prozent-Regelung erst, wenn es für die jeweilige Stadt oder Gemeinde eine kommunale Wärmeplanung gibt. Große Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern haben hierfür bis zum 30. Juni 2026 Zeit, kleinere Kommunen wie Speyer bis zum 30. Juni 2028. Solange der Wärmeplan nicht vorliegt, können Sie eine vollständig mit fossiler Energie betriebene Heizung unter der Voraussetzung einbauen, dass Sie sich vorab beraten lassen. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Gasheizung einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzt.

Hierfür wurde ein gestaffelter Zeitplan festgelegt:

  • ab 2029: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent
  • ab 2045: 100 Prozent

Was gilt für Bestandsgebäude?

In Bestandsgebäuden ist der Einbau einer neuen Gasheizung oder Gastherme ebenfalls an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Eine funktionierende Vaillant-Gastherme und jegliche andere intakte Niedertemperatur- oder Brennwertheizung für Gas dürfen Sie weiternutzen. Für ältere Gasheizungen ohne diese Technologien gilt weiterhin die gesetzliche Austauschpflicht nach 30 Jahren.

Auch bei einem Defekt müssen Sie Ihre Gasheizung nicht austauschen lassen, wenn eine Reparatur möglich ist. Kann sie nicht mehr instandgesetzt werden, gelten mehrjährige Übergangsfristen. Das ermöglicht es Ihnen, zunächst eine gebrauchte Gasheizung oder ein Mietgerät zu nutzen. Erst nach fünf Jahren müssen Sie auf eine Heizung mit 65 Prozent regenerativen Energien umsteigen. Für Gasetagenheizungen beträgt die Frist 13 Jahre. Ist der Anschluss an ein Wärmenetz möglich, muss der Umstieg nach spätestens zehn Jahren erfolgen.

Härtefallregelung

Das besagt die Härtefallregelung

Ist die Umstellung auf eine neue Gastherme oder Gas-Heizung für Sie wirtschaftlich nicht zumutbar, können Sie einen Antrag auf die Befreiung von der GEG-Regelung stellen. Das ist beispielsweise denkbar, wenn die erforderlichen Investitionen in keinem angemessenen Verhältnis zu Ertrag oder zum Wert des Gebäudes stehen.

Lohnt es sich noch, eine Gasheizung oder Gastherme zu kaufen?

Die klare Antwort lautet: Es kommt darauf an. Für Neubauten ist das Effizienzhaus 55 als neuer Gebäudestandard gesetzlich vorgeschrieben (Stand: 2024). Für ein solches Haus ist es sinnvoll, sich nach einer energieeffizienten Alternative zur Gasheizung umzuschauen. Auf einen Lebenszyklus von 20 Jahren gerechnet, verursacht eine Gasheizung mehr Kosten als eine Wärmepumpe, auch wenn die Investitionskosten deutlich geringer sind.

Anders sieht es aus, wenn Sie in einem Bestandsgebäude eine bestehende Heizung gegen eine neue Brennwertheizung mit Gas oder eine Gastherme austauschen wollen. In diesem Fall ist der Gebäudezustand in die Betrachtungen einbeziehen.

Ungedämmte Altbauten haben häufig einen so hohen Heizenergiebedarf, dass eine Wärmepumpe unwirtschaftlich wäre. Unter diesen Umständen ist eine Gasheizung auch noch 2024 die beste Lösung. Auch wenn Sie mit einem Einrohrsystem heizen oder Ihre Vorlauftemperatur höher als 55 °C ist, fahren Sie mit einer Gas-Brennwerttherme oder einer Gasheizung besser. In jüngeren oder sanierten Bestandsgebäuden können wiederum Erneuerbare-Energien-Heizungen die Nase vorn haben, zumal Sie hierfür Zuschüsse vom Staat erhalten.

Grundsätzlich dürfen Sie eine neu eingebaute Vaillant-Gastherme oder Gasheizungen anderer Hersteller betreiben, bis sie irreparabel kaputtgehen oder 2045 das endgültige Aus kommt. Bis dahin dürften die neuen Technologien noch fortschrittlicher und ein Umtausch einfacher zu realisieren sein.

Neue Gasheizung: Mit diesen Kosten ist zu rechnen

Neben den Anschaffungs- und Installationskosten sollten Sie bei einer neuen Gastherme die Kosten für den Betrieb im Blick behalten. Auch wenn der Preis für Erdgas zuletzt deutlich gefallen ist, wird der auf fossile Brennstoffe erhobene CO2-Zuschlag langfristig für einen starken Anstieg sorgen. Zudem werden sich angesichts des Trends weg von der Gasheizung die im Gaspreis enthaltenen Netzentgelte für die verbleibenden Erdgaskunden zusätzlich erhöhen, da die Gasnetzbetreiber die Aufwendungen für den Netzbetrieb und die Instandhaltung ihrer Netze auf weniger Schultern verteilen müssen.

Insgesamt wird der Preisanstieg aber bei weitem nicht so hoch ausfallen, dass es sich lohnen würde, ein in die Jahre gekommenes Bestandsgebäude allein zur energieeffizienten Nutzung einer Erneuerbare-Energien-Heizung zu sanieren.

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