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Sparen Sie bares Geld und nutzen Sie die Förderung der KfW

Nun ist der Winter bald vorbei und die Heizungen werden abgedreht. Haben Sie gewusst, dass die wärmeren Temperaturen zum Hausbau anregen und selbst die Heizung und deren Montage in den Frühjahrszeiten ein wichtiger Gedanke sind?

Denn im Winter sind wohl alle auf funktionierende Heizungen angewiesen und so erfreuen wir uns doch lieber über funktionierende Heizungsanlagen. Um bares Geld zu sparen, ist auch die Förderung von Heizung und Montage möglich.

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Förderung von Heizung und Montage durch die KfW

Die Sonne strahlt und die Hausbauer machen sich auf den Weg, um sich schon mal Gedanken über ihre Einrichtung zu machen.

Dennoch sollte nicht vergessen werden, an die Heizung und Montage zu denken. Denn die Heizungsanlage gibt Grundbasis für weiteres Vorgehen. Denken Sie dabei einmal an eine Fußbodenheizung, die verlegt werden muss und Fliesen sorgen dann für den krönenden Abschluss als Bodenbelag.

Bevor Sie aber an den Einbau Ihrer Heizung denken, empfehlen wir Ihnen, sich Wissen bezüglich einer Förderung für Heizung und Montage anzueignen. Denn gerade hierbei können Sie sparen, und das nicht nur mit Energie. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Förderung der neuen Heizung, da es um den allgemeinen CO2-Ausstoß geht.

Die Förderung der neuen Heizung mit fossilen Brennstoffen können Sie bei der KfW-Bank beantragen. Möchten Sie eine Pellet- oder Hackschnitzelheizung einbauen lassen, so sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ihre Ansprechpartner. Das Gleiche gilt für Holzvergaser, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen.

Die Förderung von Heizung und Montage teilt sich dabei in zwei verschiedenen Varianten auf – Investitionszuschuss und zinsgünstiger Kredit. Denn gerade der Einbau von Heizung und deren Montage sind oftmals mit einmalig hohen Kosten verbunden. Beide Fördervarianten enthalten maximale Eurobeträge pro Wohneinheit. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können Sie bis zu 30 % der förderfähigen Kosten rechnen und einen Effektivzins von 0,75 %.

Nur dann werden Sie gefördert

Die Förderung einer neuen Heizungsanlage bei der KfW ist auch an Bedingungen geknüpft:

  • Angenommen wird ein Förderungsantrag für eine neue Heizungsanlage nur, wenn der Bauantrag des Gebäudes bereits vor dem 01.02.2002 erfolgte.
  • Vor Beginn der Heizungssanierung muss dieser Antrag auf Förderung gestellt werden.
  • Bei der neuen Heizungsanlage muss es sich um ein Brennwertgerät handeln.
  • Es muss ein hydraulischer Abgleich per Durchführung gegeben sein
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Solaranlagen für Umgebungsenergien

Vielleicht haben Sie schon gesehen, dass viele Hausbesitzer Solaranlagen für die Brauchwasseraufbereitung nutzen. Diese Möglichkeit unterliegt auch der Förderung beim BAFA.

Hierbei handelt es sich um Energien, die zum Einsatz kommen und /oder als Umgebungsenergien genutzt werden. Beim BAFA wird die Förderung im Gegensatz zur KfW-Bank erst nach dem Einbau der Heizungsanlage beantragt und das Gebäude muss vor dem Jahr 2009 errichtet worden sein.

Der Einbau einer neuen Heizung und deren Montage sind nicht alles. Informieren Sie sich also rechtzeitig über die Fördermöglichkeiten. Denn nur dann können Sie bares Geld sparen und von Effizienz profitieren.

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